Sicher & Kompetente
Wir warten & prüfen nach UVV
Die UVV Prüfung der Tore erfolgt gemäß der Richtlinien der Berufsgenossenschaften und hinsichtlich der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) wir unterstützen Sie mit der von uns durchgeführten Torprüfung unkompliziert und zuverlässig.
Eine UVV Prüfung oder eine Inspektion umfasst eine Prüfung der Toranlage auf ihren arbeitssicheren Zustand, eine Wartung, Funktionskontrolle oder Einstellen von Schaltgeräten sowie Betriebsüberprüfung der Sicherheitseinrichtungen und anderer Befestigungsteilen. Selbstverständlich prüfen wir nicht nur unsere Geräte sondern auch von anderen Tor Herstellern und auch gerne bei Ihnen vor Ort.
Wir bieten Ihnen hinsichtlich der immer wieder notwendigen UVV-Prüfung an Tore folgenden Service:
Überprüfung der Anlagen auf Verformung, Beschädigung, Korrosion
Überprüfung der Mechanik und Elektrik der Toranlagen und Türanlagen.
Sicht und Funktionsprüfungen der Tore.
Die Prüfung erfolgt durch einen Sachkundigen gemäß den entsprechenden Anwendungsrichtlinien
Erstellung des Prüfbuches für jede Anlage
Neben der Torprüfung und Wartung ist die Messung der Schließkraft nach ASR A1.7 Betreiberpflicht. Der Betreiber ist somit dafür verantwortlich, dass diese Prüfung durchgeführt wird. Dies gilt für alle kraftbetätigten Türen/Tore, die nicht über eine Sicherheitseinrichtung für den Personenschutz verfügen, welche die Anlage berührungslos abschalten lassen. Oder die Toranlage über eine Totmannschaltung betrieben wird.
Darüber hinaus ist die Überprüfung auf den ordnungsgemäßen Zustand bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 Betreiberverantwortung. Auch hier hat der Betreiber sicherzustellen, dass diese Prüfung durchgeführt wird. Dies gilt für alle Anlagen, die elektrisch betrieben werden.
Kontaktieren Sie einfach im Bedarfsfall unseren Sachkundigen. Ein kurzes Gespräch beseitigt am schnellsten vorhandene Unklarheiten.
- Torprüfung nach ASR A 1.7 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore: Schließkraftmessung nach ASR A 1.7 bei Automatiktüren und –Toren
- Prüfung von Feststellanlagen, Brandschutztüren, Brandschutztore, Rauchschutztüren (alt BGR 232) nach DIN 14677, DIBt, LBO
- Elektrische Überprüfung nach DGUV Vorschrift 3
- Prüfung von Ladebrücken und fahrbare Rampen (alt BGR 233 + ZH 1/156) DGUV 108 – 006
- Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten (alt BGV D8 + VBG 8) DGUV Vorschrift 54 + 55
- Prüfung von Fahrzeug-Hebebühnen (Einzel- u. Doppelparker; alt BGG 945 + VBG 14) DGUV 308 – 002
- Torprüfung nach ASR A 1.7 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore: Schließkraftmessung nach ASR A 1.7 bei Automatiktüren und –Toren
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Reparatur
Notdienst
0421 989 647 41
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Wartungen und
UVV-Prüfungen
0421 989 647 40
Planung & Montage
Ob Sie bereits feste Vorstellungen haben oder auch nur einen Wunsch oder eine vage Idee. Wir haben für Sie die passende Lösung. Planung und Montage mit Fachkompetenz und Qualität wie auch eine umfassende Beratung und Service sind unsere Stärken. Die Beratung und Aufmaße werden von uns vor Ort bei Ihnen durchgeführt. Die Lieferung erfolgt direkt durch uns oder den Hersteller, um den Ausbau der alten Tore oder Türen sowie den Einbau und die Montage der neuen Anlagen, kümmert sich unser Montageteam.
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